Oldtimer-Gutachten
Was ist mein Oldtimer oder Youngtimer wert? Bezahlt die Versicherung im Falle eines Diebstahls oder Unfalls den wirklichen Wert des Oldtimers oder nur den Zeitwert?
Dabei kann man den persönlichen Wert seines „Schätzchens“ natürlich keinesfalls in Zahlen beziffern. Nach einem Schaden oder Diebstahl ist der wirkliche Wert zumeist nicht mehr feststellbar und man muss sich mit einem ganz normalen Marktwert zufrieden geben. Detaillierte Informationen über den historischen und materiellen Wert gibt ein Oldtimer-Gutachten von einem qualifizierten KFZ-Sachverständigen:
Alle Einzelheiten Ihres Oldtimers oder Youngtimers werden in einem Oldtimer-Gutachten festgehalten. Ob technische Daten, eine Restaurierung oder der Originalzustand – alle Details werden durch uns als unabhängigen und zertifizierten KFZ-Gutachter aufgenommen und beurteilt. Als Basis dienen uns dabei der grundlegende Zustand und die Historie des Fahrzeugs. Ist dieses bereits seit Jahrzehnten in der Familie? Wurde es gut gepflegt und nur sonntags bewegt? Wie hoch ist die Kilometerleistung? Ist der ursprüngliche Motor noch vorhanden? Wurde der Oldtimer restauriert? Eine Restaurierung ist übrigens nicht immer wertsteigernd: ein Oldtimer im originalen Zustand ist in der heutigen Zeit sehr gefragt und die Originalität erhöht die Werteinschätzung immens. Wir begutachten ebenso Ihre wertsteigernden Maßnahmen wie z. B. Hohlraumversiegelung oder Innenraumaufbereitung.
Hinterlegen Sie bei Ihrer Versicherung ein Oldtimer-Gutachten: für die optimale Versicherungseinstufung ist ein Oldtimer-Gutachten essentiell! Denn aufgrund der zumeist geringen Fahrleistung und der Seltenheit gehört ein Oldtimer nicht zu einer besonderen Unfall-Risikogruppe. Des Weiteren geht ein Oldtimerbesitzer viel behutsamer mit seinem Schätzchen um und fährt oft besonders umsichtig. Diese Faktoren führen zu einer wesentlich geringeren Schadensklasse als normale Alltagswagen. Hierzu braucht Ihre Versicherung allerdings ein Wertgutachten Ihres Oldtimers, damit der Wert in der Versicherungspolice vermerkt wird.
Ein objektives Oldtimer-Gutachten vom KFZ-Sachverständigen:
- Bewertung zum Kauf oder Verkauf
- Bewertung zur Prämieneinstufung bei Versicherungen
- Schadengutachten im Schadenfall
- Fahrzeugbewertung „Oldtimer als Vermögensanlage“
- Vorkriegsfahrzeuge und Motorräder
Als GTÜ-Prüfstelle sind wir übrigens zur Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO, für Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO und Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO zur Erlangung der H-Zulassung oder des roten 07er-Kennzeichens berechtigt!
Noch etwas Persönliches: es gibt für uns als Gutachter nichts Schöneres, als ein schönes altes Auto oder Motorrad zu begutachten und alle Details der Schönheit festzuhalten. Wir erstellen gerne Oldtimer-Gutachten, dies ist ein Highlight unserer Arbeit!